Evakuierungshelfer
Inhalt der Schulung
Gemäß §10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2
Für die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Personen im Unternehmen zu benennen. Damit diese ihre Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen sowie in Gefahrensituationen souverän und gelassen handeln können, müssen sie entsprechend geschult sein.
Kommt es in einem Betrieb zu einem Unfall und es entsteht z. B. ein Brand, müssen die Personen in den betroffenen Gebäuden schnell und sicher evakuiert werden. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Beschäftigten sowie der Besucher und Angestellten anderer Firmen auf dem Betriebsgelände.
Inhalte:
- Brandmeldeeinrichtung und Kennzeichnung
- Rettung von Personen mit Handi Cap
- Alarmierung und Einweisung der Einsatzkräfte
- Flucht- und Rettungswege
- Personenfeststellung am Sammelplatz
- Sicherheitskennzeichnung
Nutzen:
- Erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen
- Evakuierungen professionell und sachgerecht durchführen
- Sie wissen, welche organisatorischen und koordinierenden Aufgaben Sie als Evakuierungshelfer für eine sichere Räumung des Gebäudes und die Evakuierung übernehmen müssen.
Zielgruppe: Alle Mitarbeiter eines Unternehmens
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.
Bei Fragen zu Inhouse Kursen sprechen Sie uns gerne an!
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.
Datum
Uhrzeit
Preis
Die angegebene Teilnahmegebühr beinhaltet: ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag, Arbeitsunterlagen.
Ort
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Alina Niemeyer
Lange Wanne 8
38644 Goslar
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