Jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnenbediener
Inhalt der Schulung
In Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifisches Können gehört zum sicheren Betreiben. Die Berufsgenossenschaft fordert gemäß DGUV Vorschrift 1 eine jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen.
Inhalte:
- Vorschriften
- Produktsicherheit
- Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Umgang, Inbetriebnahme, Gefahren und sicher Arbeiten
- Theoretische Wissensprüfung
Nutzen:
- Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen
- Sicheres Fahren, Bedienen und Steuern der Fahrzeuge
- Gesetzliche Absicherung
- Gefährdungsminimierung
Zielgruppe: Bediener von Hubarbeitsbühnen
Voraussetzung:
- Mindestens 18 Jahre alt
- Vorhandener Befähigungsnachweis, dieser wird vor Lehrgangsbeginn dem Trainer vorgezeigt
- Geeignet im Sinne der G 25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit“ und G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“
Abschluss: Dokumentation der jährlichen Unterweisung im vorhandenen Fahrausweis
Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.
Bei Fragen zu Inhouse Kursen sprechen Sie uns gerne an!
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.
Datum
Uhrzeit
Preis
Die angegebene Teilnahmegebühr beinhaltet: ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag, Arbeitsunterlagen.
Ort
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Alina Niemeyer
Lange Wanne 8
38644 Goslar
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