Ausbildung Atemschutzgeräte
Inhalt & Buchung
Inhalt der Schulung
gemäß PSA-Benutzungsverordnung in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 312-190
Atemschutzgeräte sind nicht nur vorgeschriebener Bestandteil der Rettungsausrüstung, sondern sie werden auch bei vorhandenen Gasgefahren als Arbeitsgerät eingesetzt. Atemschutzgeräte sind gemäß PSA-Verordnung der Kategorie III zugeordnet. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie III sind unterweisungspflichtig mit praktischer Übung. Durch den DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz wird der Unternehmer verpflichtet, vor der ersten Benutzung der erforderlichen Geräte seine versicherten Mitarbeiter theoretisch und praktisch ausbilden zu lassen.
Inhalte:
- Zweck des Atemschutzes
- Regelwerke für Atemschutz, Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers
- Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe
- Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
- Atmung des Menschen
- Physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte
- Aufbau und Wirkungsweise + Prüfung der vorgesehenen Filtergeräte
- Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter
- Anlegen der Filtergeräte, Verhalten während des praktischen Gebrauchs
- Wahrnehmen des Filterbruchs
- Instandhaltung, Entsorgung
- Praktische Übung
Nutzen:
- Der Anwender kann Atemschutzgeräte ordnungsgemäß anlegen und verwenden
- Wirkungsweise und Eigenschaften der Geräte sind bekannt
- Sicherheit am Arbeitsplatz wird gewährleistet
- Gesetzliche Absicherung
Zielgruppe:
Alle Beschäftigten in einer Organisation oder in einem Unternehmen, die mit Schadstoffen jeglicher Art (Stäube, Gase ,Aerosole oder Dämpfe) im Bereich der Atmung gefährdet werden können.
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.
Bei Fragen zu Inhouse Kursen sprechen Sie uns gerne an!
Hinweis: Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.
Datum
- 13.11.2024
Uhrzeit
- 8:00 - 11:00
Preis
- 130,00€
Alle Preise exklusive Mehrwertsteuer.